Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft?
Die TIGON AG hat sich auf diese Themenfelder spezialisiert und professionelle Services aufgebaut. Mit diesem Angebot tragen wir bei Maklerunternehmen entscheidend dazu bei, die grundlegenden Voraussetzungen für einen reibungslosen Rechtsformwechsel zu schaffen.
Ein Rechtsformwechsel in eine GmbH & Co. KG (haftungsbeschränkte Personengesellschaft) oder GmbH (Kapitalgesellschaft) ist unter den genannten Prämissen besonders geeignet. Welche Rechtsform gewählt wird, muss im Einzelfall überprüft und mit den Beteiligten geklärt werden.
Beachten Sie den richtigen Fahrplan für einen Rechtsformwechsel, damit Sie am Ende nicht zwei Unternehmen haben!
Ein Rechtsformwechsel funktioniert nicht auf Knopfdruck. Vielmehr bedarf der Rechtsformwechsel einer sorgfältigen Vorbereitung, bei der steuerliche sowie gesellschafts- und datenschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind. Zudem ist es im Zuge des Rechtsformwechsels erforderlich, die Bestände auf die neue Rechtsform zu übertragen und die Courtagevereinbarungen/-zusagen entsprechend umzustellen.
Gerne unterstützen wir Sie mit unserem Know-how und unserer Erfahrung bei der Vorbereitung und Umsetzung.
Wir stellen allen TIGON-Partnern unseren ausgearbeiteten Fahrplan kostenfrei zur Verfügung, wenn über die Kanzlei WERKMANN | HIEN | GITSCHEL die notwendige steuerliche Beratung zum Rechtsformwechsel durchgeführt wird.
Weitere Infos finden Sie unter www.whgp.de